Die folgende Zusammenfassung wurde von ver.di übernommen. Weitere Informationen findet ihr hier .
Die schuldrechtliche Vereinbarung für studentische Beschäftigte beinhaltet:
- Mindestvertragslaufzeit: in der Regel für ein Jahr (Abweichungen nach oben und unten in begründeten Fällen)
- Mindeststundenentgelt für studentische Beschäftigte (ohne Abschluss):
- ab Sommersemester 2024: mindestens 13,25 €
- ab Sommersemester 2025: mindestens 13,98 €
- Integration in die nächste Tarifrunde: «Die Tarifvertragsparteien werden in der nächsten Tarifrunde erneut u.a. über die Anpassung der Mindestentgelte verhandeln.»
Der Begriff der studentischen Beschäftigten unterscheidet nicht zwischen studentischen/wissenschaftlichen Hilfskräften oder Tutor*innen.