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FAQ

Hilfreiche Links

Die Vergütungs- und Stundentabellen findet ihr unter https://www.intranet.hhu.de/zentrale-universitaetsverwaltung/dezernat-3-personal/serviceseiten-d3-mit-downloads/hilfskraefte. Dort findet ihr auch die für euch jeweils zuständigen Sachbearbeiter.

Die Berechnungstabellen für den Jahresurlaub findet ihr unter https://redaktion.hhu.de/VORSCHAU/www.intranet.hhu.de/zentrale-universitaetsverwaltung/dezernat-3-personal/serviceseiten-d3-mit-downloads/urlaub-arbeitsbefreiung-und-freistellung/erholungsurlaub-fuer-studentische-und-wissenschaftliche-hilfskraefte.

Die Seiten sind jeweils aus dem Uninetz bzw. via VPN oder eduroam erreichbar.

 

Häufig gestellte Fragen [Derzeit im Aufbau]

Was ist der Unterschied zwischen einer SHK, einer WHB und einer WHK?

Abhängig von deiner Qualifikation wirst du während deines Studiums an der Universität entweder als Studentische Hilfskraft (SHK), als wissenschaftliche Hilfskraft mit Bachelorabschluss (WHB) oder als Wissenschaftliche Hilfskraft (WHK) eingestellt. 

Studentische Hilfskräfte sind Hilfskräfte ohne Hochschulabschluss oder solche, die in dem ihrer Hilfstätigkeit zugeordneten Fach noch keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben haben. Die Befristung erfolgt nach § 6 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) und beträgt maximal 6 Jahre.

Wissenschaftliche Hilfskräfte mit Bachelorabschluss verfügen über einen ersten akademischen Abschluss. Um das Qualifikationsniveau zu würdigen, werden Studierende mit Bachelor-Abschluss entsprechend als WHB eingestellt und erhalten einen höheren Stundenlohn. WHBs sollen mit fachspezifischen Tätigkeiten betraut werden und Unterstützung in Forschung und Lehre leisten oder Studierende betreuen und anleiten, insbesondere im Rahmen praktischer Übungen fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln. Sie werden durch die Personalvertretung der HHU Düsseldorf vertreten. Die Befristung erfolgt, wenn die WHB an einer deutschen Hochschule für ein Studium, das zu einem ersten oder weiteren berufsqualifizierten Abschluss führt, eingeschrieben ist, nach § 6 WissZeitVG (maximal 6 Jahre inkl. Zeiten als SHK). Wenn keine entsprechende Einschreibung vorliegt, kann eine Befristung nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG erfolgen. Die Beschäftigung soll in diesen Fällen auch der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung der WHB dienen und wird bei einer Arbeitszeit von mehr als 25% (derzeit 9,50 Stunden/Woche) der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf die Höchstbefristungsdauer (maximal 6 Jahre) des WissZeitVG angerechnet.

 

 

Habe ich Anspruch auf Erholungsurlaub?

Wie bei jedem anderen Arbetisverhältnis hast du auch als SHK ein Anspruch auf Erholungsurlaub.

Der genaue gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche in Vollzeit, mithin 20 Werktage bei einer Fünf-Tage-Woche . Das bedeutet, dass alle Beschäftigten Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub im Jahr haben. Arbeitest du regelmäßig nur 3 Tage in der Woche, stehen dir 12 Urlaubstage im Jahr zu, was dann wiederum vier Wochen ergibt. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ist der Urlaub anteilig zu berechnen, das heißt, bei sechs Monaten Beschäftigung stehen dir zwei Wochen Urlaub zu. Besteht dein Arbeitsverhältnis in einem Kalenderjahr mehr als sechs Monate, hast du ab diesem Zeitpunkt einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, auch, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Jahresende endet.

Wenn du während des Urlaubes krank wirst, werden die Tage der Krankheit nicht auf deinen Urlaubsanspruch angerechnet, d. h. bei Abgabe der ärztlichen Bescheinigung müssen die Urlaubstage für den Zeitraum der Krankheit wieder gutgeschrieben werden.

Detaillierte Informationen finden sich  hier.

Sind die Stundentabellen verpflichtend zu führen?

Ja! Diese Verpflichtung ergibt sich für den Arbeitgeber aus der Mindeslohngesetz (MiLoG) für alle geringfügig Beschäftigten. Aber auch euch können diese Tabellen helfen. Dort können Überstunden eingetragen werden, welche dann auch wieder abgebaut werden können. Desweiteren können dort Urlaubstage eingetragen werden. Falls sich Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entwickeln sollten, kann diese Liste ein wichtiges Beweismittel sein, um bspw. unbezahlte Mehrarbeit beweisen zu können. Ihr findet die Stundenliste  unter https://www.intranet.hhu.de/zentrale-universitaetsverwaltung/dezernat-3-personal/serviceseiten-d3-mit-downloads/hilfskraefte.

Wie kann ich meinen (voraussichtlichen) Arbeitslohn berechnen?

Hierzu gibt es Vergütungstabellen des Dezernats 5, auf welche ihr unter https://www.intranet.hhu.de/zentrale-universitaetsverwaltung/dezernat-3-personal/serviceseiten-d3-mit-downloads/hilfskraefte zugreifen könnt.

Verantwortlichkeit: